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Prozessbibliothek/import-u3-7-anordnung-nach-88-3/README.md
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# U3.7 Anordnung nach § 88 (3) erlassen
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|---|---|
| Status | Import |
| Stand | 2026-09-28 |
| Zuständig (Funktion) | OFB, TG, Unternehmensträger (Lanes im Original) |
| Rechtsgrundlage | § 88 (3) FlurbG |
| Quelle | PICTURE-Export (BPMN 2.0) vom 2026-09-23, Diagramm im AG-Bestand |
| PICTURE-Import geprüft | noch nicht |
## Zweck
Aus PICTURE übernommen, dort ohne Beschreibung. Das Modell zeigt den Ablauf „U3.7 Anordnung nach § 88 (3) erlassen“ mit 15 Ablaufelementen und 15 Kanten.
## Annahmen und offene Punkte
- Maschinell aus dem PICTURE-Export zurückgewandelt, fachlich nicht geprüft. Grundlage für den Stresstest des Konverters und für die spätere Arbeitsschritt-Datenbank (Projektwissen: `docs/wissen/picture_import.md`).
- Anmerkungen und Datenobjekte stehen unverbunden neben dem Ablauf. Der Bezug steht als Kommentar in der `.md`; „nach Lage geschätzt“ heißt: im Original ohne Assoziation.
- S14: unbeschriftetes Element in Lane „Unternehmensträger“ – die Syntax kann es keiner Lane zuordnen (wird „Unternehmensträger:“ beschriftet und landet in „Nicht zugeordnet“)
## Änderungen
- 2026-09-28 – aus dem PICTURE-Bestand übernommen (Status Import) – Prozessbibliothek #4