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Projektwissen/docs/wissen/alkis/gid6/objektart_AX_NaturUmweltOderBodenschutzrecht.md
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DanielandClaude Sonnet 5 f41666b3d6 ALKIS-Objektartenkatalog als Wissensbasis fuer GID6 und GID7 angelegt
Atomare Markdown-Wissensdateien je Objektart/Datentyp (Beschreibung, Attribute,
Codelisten, Bildungsregeln, Konsistenzbedingungen, Relationen inkl. Gegenrolle),
maschinell erzeugt aus den ADV-Katalog-XML unter referenz/alkis/ (unversioniert).

Zwei getrennte Baeume, weil operativ noch GID6 laeuft und GID7 erst der Zielstand
ist: docs/wissen/alkis/gid6/ (189 Klassen, WFS-Produktivstand, fuer Plugin-Code
massgeblich) und docs/wissen/alkis/gid7/ (209 Klassen, kuenftige Umstellung).

Vererbung wird nicht in jede Datei hineinkopiert (Drift-/Tokenrisiko), sondern per
Inline-Hinweis auf die Oberklasse referenziert plus on-demand ueber
_werkzeuge/parse_alkis.py resolve aufgeloest; ein diff-Modus vergleicht eine
Klasse zwischen beiden Versionen. alkis_objektarten.md verweist jetzt auf beide
Versionsbaeume.

Co-Authored-By: Claude Sonnet 5 <noreply@anthropic.com>
2026-09-14 09:55:27 +02:00

6.1 KiB

AX_NaturUmweltOderBodenschutzrecht (71006)

  • Version: AAA-Anwendungsschema 6.0.1 (Produktivstand)
  • Art: Objektart
  • Objektartenbereich: Gesetzliche Festlegungen, Gebietseinheiten, Kataloge (70000)
  • Objektartengruppe: Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen (71000)
  • Oberklassen: AG_Objekt
  • Wird typisiert durch: REO (Objekttyp-Code, z. B. REO=Realobjekt, ZUSO=zusammengesetztes Objekt)

Beschreibung

[E] 'Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht' ist die auf den Grund und Boden bezogene Beschränkung, Belastung oder andere Eigenschaft einer Fläche oder eines Gegenstandes nach öffentlichen, natur-, umwelt- oder bodenschutzrechtlichen Vorschriften.

Bildungsregeln

  • Die Attributart 'Art der Festlegung' ist objektbildend.

Konsistenzbedingungen

  • Die Objektart 'Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht' mit der Attributart 'Art der Festlegung' und der Werteart 1653 'Naturdenkmal' wird nur dann geführt, wenn ein entsprechendes Objekt der Objektart 54001 'Vegetationsmerkmal' mit den Wertearten 1011, 1012, 1100, 1210, 1220, 1230 oder die Objektart 61006 'Felsen, Felsblock, Felsnadel' vorhanden ist.

Attribute

Attribut Kennung Kardinalität Typ Objektbildend Retired
artDerFestlegung ADF 1 AX_ArtDerFestlegung_NaturUmweltOderBodenschutzrecht true
ausfuehrendeStelle AFS 0..1 AX_Dienststelle_Schluessel (Datentyp, 73017) false
name NAM 0..1 CharacterString false
bezeichnung BEZ 0..1 CharacterString false
qualitaetsangaben DAQ 0..1 AX_DQMitDatenerhebung (Datentyp, 50002) false

Attribut artDerFestlegung (ADF)

'Art der Festlegung' ist die auf den Grund und Boden bezogene Art der Beschränkung, Belastung oder andere öffentlich-rechtlichen Eigenschaft.

Wertebereich (Codeliste):

Code Bedeutung Beschreibung
1610 Schutzfläche nach Europarecht
1611 Flora-Fauna-Habitat-Gebiet 'Flora-Fauna-Habitat-Gebiet' ist ein Schutzgebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere.
1612 Vogelschutzgebiet 'Vogelschutzgebiet' ist ein besonderes Schutzgebiet (Special Protected Area, SPA) im Sinne Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie).
1620 Schutzflächen nach Landesnaturschutzgesetz
1621 Naturschutzgebiet 'Naturschutzgebiet' ist ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.
1622 Geschützter Landschaftsbestandteil 'Geschützter Landschaftsbestandteil' ist ein rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder zur Abwehr schädlicher Einwirkungen erforderlich ist.
1623 Landschaftsschutzgebiet 'Landschaftsschutzgebiet' ist ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.
1624 Naturpark 'Naturpark' ist ein einheitlich zu entwickelndes und zu pflegendes Gebiet, das großräumig ist, überwiegend Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet ist, sich wegen seiner landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignet und nach den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und der Landesplanung für die Erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen ist.
1630 Bundesbodenschutzgesetz
1631 Verdachtsfläche auf schädliche Bodenveränderung
1632 Schädliche Bodenveränderung
1633 Altlastenverdächtige Fläche
1634 Altlast
1640 Bundesimmisionsschutzgesetz
1641 Belastungsgebiet
1642 Schutzbedürftiges Gebiet
1643 Gefährdetes Gebiet
1650 Naturschutzgesetz
1651 Besonders geschütztes Biotop
1652 Besonders geschütztes Feuchtgrünland
1653 Naturdenkmal 'Naturdenkmal' ist eine rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfung der Natur, deren besonderer Schutz erforderlich ist (z.B. Baum).
1654 Einstweilige Sicherstellung, Veränderungssperre
1655 Vorkaufsrecht
1656 Ausgleichs- oder Kompensationsfläche
1660 Bodenschutzgesetz
1661 Dauerbeobachtungsflächen
1662 Bodenschutzgebiet

Attribut ausfuehrendeStelle (AFS)

'Ausführende Stelle' ist die Stelle, die für die Festlegung zuständig ist.

Attribut name (NAM)

'Name' ist der Eigenname der Festlegung.

Attribut bezeichnung (BEZ)

'Bezeichnung' ist die von einer Fachstelle vergebene Kennziffer der Festlegung.

Attribut qualitaetsangaben (DAQ)

'Qualitätsangaben' sind Angaben zur Herkunft der Informationen (Erhebungsstelle, Art der Datenerhebung).

Hinweise für Tests

  • Pflichtattribute (Kardinalität 1 oder 1..*): artDerFestlegung — Testfälle für Validierung bei Fehlen sinnvoll.
  • Optionale Attribute: ausfuehrendeStelle, name, bezeichnung, qualitaetsangaben — Testfälle mit und ohne Belegung.
  • Attribute mit Codeliste: artDerFestlegung — Testfälle für gültige und ungültige Codes.
  • Konsistenzbedingungen oben je als eigener Testfall (Positiv- und Verletzungsfall) sinnvoll.
  • Bildungsregeln oben pruefen: definieren i. d. R. das objektbildende Attribut/die Objektidentität — Testfall für Duplikaterkennung/Schlüsselaufbau sinnvoll.