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Projektwissen/docs/wissen/alkis/gid6/objektart_AX_Buchungsstelle.md
T
DanielandClaude Sonnet 5 f41666b3d6 ALKIS-Objektartenkatalog als Wissensbasis fuer GID6 und GID7 angelegt
Atomare Markdown-Wissensdateien je Objektart/Datentyp (Beschreibung, Attribute,
Codelisten, Bildungsregeln, Konsistenzbedingungen, Relationen inkl. Gegenrolle),
maschinell erzeugt aus den ADV-Katalog-XML unter referenz/alkis/ (unversioniert).

Zwei getrennte Baeume, weil operativ noch GID6 laeuft und GID7 erst der Zielstand
ist: docs/wissen/alkis/gid6/ (189 Klassen, WFS-Produktivstand, fuer Plugin-Code
massgeblich) und docs/wissen/alkis/gid7/ (209 Klassen, kuenftige Umstellung).

Vererbung wird nicht in jede Datei hineinkopiert (Drift-/Tokenrisiko), sondern per
Inline-Hinweis auf die Oberklasse referenziert plus on-demand ueber
_werkzeuge/parse_alkis.py resolve aufgeloest; ein diff-Modus vergleicht eine
Klasse zwischen beiden Versionen. alkis_objektarten.md verweist jetzt auf beide
Versionsbaeume.

Co-Authored-By: Claude Sonnet 5 <noreply@anthropic.com>
2026-09-14 09:55:27 +02:00

18 KiB

AX_Buchungsstelle (21008)

  • Version: AAA-Anwendungsschema 6.0.1 (Produktivstand)
  • Art: Objektart
  • Objektartenbereich: Eigentümer (20000)
  • Objektartengruppe: Personen- und Bestandsdaten (21000)
  • Oberklassen: AA_NREO
  • Wird typisiert durch: NREO (Objekttyp-Code, z. B. REO=Realobjekt, ZUSO=zusammengesetztes Objekt)

Beschreibung

[E] 'Buchungsstelle' ist die unter einer laufenden Nummer im Verzeichnis des Buchungsblattes eingetragene Buchung.

Bildungsregeln

  • Die Attributarten 'Buchungsart' und 'Laufende Nummer' sind objektbildend. Die Buchungsarten mit Wertearten 1101, 1102, 1401 bis 1403, 2201 bis 2205 und 2401 bis 2405 können nur auf einem Fiktiven Blatt vorkommen. Die Attributart 'Anteil' ist dann immer zu belegen.

Attribute

Attribut Kennung Kardinalität Typ Objektbildend Retired
buchungsart BAR 1 AX_Buchungsart_Buchungsstelle true
laufendeNummer LNR 1 CharacterString true
anteil ANT 0..1 AX_Anteil (Datentyp, 21009) false
nummerImAufteilungsplan NRA 0..1 CharacterString false
beschreibungDesSondereigentums BSO 0..1 CharacterString false
buchungstext BTX 0..1 CharacterString false
beschreibungDesUmfangsDerBuchung BUB 0..1 CharacterString false
zeitpunktDerEintragung ZDE 0..1 Date false

Attribut buchungsart (BAR)

'Buchungsart' bezeichnet die Art der Buchung.

Wertebereich (Codeliste):

Code Bedeutung Beschreibung
1100 Grundstück Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der auf einem besonderen Blatt, dem Grundbuchblatt, für sich allein oder auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einer eindeutigen Nummer des Bestandsverzeichnisses eingetragen ist (Grundstück im Rechtssinn). Das Grundstück besteht aus einem oder mehreren Flurstücken.
1101 Aufgeteiltes Grundstück WEG Ein aufgeteiltes GrundstückWEG ist die Zusammenfassung aller in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilten Anteile eines Grundstücks. Es handelt sich daher um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
1102 Aufgeteiltes Grundstück Par. 3 Abs. 4 GBO Ein aufgeteiltes Grundstück nach Par. 3 Abs. 4 GBO ist die Zusammenfassung aller dienenden Miteigentumsanteile eines Grundstücks (Miteigentumsanteil nach § 3 Abs. 4 GBO). Es handelt sich daher um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
1200 Ungetrennter Hofraum Zu einem ungetrennten Hofraum gehören Grundstücke, die zwar in ihren Außengrenzen, nicht aber bezüglich der daran bestehenden Anteile vermessen und katastermäßig erfasst sind. Im Grundbuch werden die nicht ausgemessenen , einzelnen Grundstücksflächen als 'Anteil an einem ungetrennten Hofraum' ausgewiesen. Bis zur Vermessung der einzelnen Grundstücksflächen und Aufnahme in das Liegenschaftsbuch gilt das Gebäudesteuerbuch als amtliches Verzeichnis nach Par. 2 Abs. 2 GBO. Diese Nummer des Gebäudesteuerbuchs ist bis zur Vermessung im Grundbuch eingetragen. Für ungetrennte Hofräume existieren zwei miteinander korrespondierende Eintragungen: In einem Grundbuchblatt sind alle ungetrennten Hofräume eines Grundbuchbezirks verzeichnet. Im zweiten Grundbuchblatt ist im Bestandsverzeichnis dann der 'Anteil an einem bestimmten ungetrennten Hofraum' eingetragen. Nach der katasterlichen Erfassung wird die bisherige Eintragung in beiden Grundbüchern gelöscht und das vermessenene Grundstück als 'normales Grundstück' gebucht.
1301 Wohnungs-/Teileigentum Das Wohnungseigentum kann nach Par. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) durch Vertrag der Miteigentümer oder nach Par. 8 WEG durch Erklärung des Eigentümers begründet werden. Das entstehende Wohnungseigentum (Teileigentum) ist echtes Eigentum bürgerlichen Rechts in Form einer rechtlichen Verbindung von Miteigentum an Grundstück und Gebäude mit Sondereigentum an einer Wohnung bzw. Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen.
1302 Miteigentum Par. 3 Abs. 4 GBO Ein Miteigentum nach Par. 3 Abs. 4 der Grundbuchordnung (GBO) ist ein Miteigentum an einem dienenden Grundstück. Ist das Grundstück im wirtschaftlichen Sinn als Zubehör mehrerer anderer Grundstücke anzusehen und steht es im Miteigentum dieser Grundstücke (Bruchteilseigentum nach Par. 1008 ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), muss das Grundstück nicht in einem separaten Grundbuch geführt werden. Vielmehr wird das dienende Grundstück in ideellen Miteigentumsanteilen auf den Grundbuchblättern der herrschenden Grundstücke gebucht.
1303 Anteil am ungetrennten Hofraum Hierbei handelt es sich um die Buchung des Anteils am ungetrennten Hofraum.
1401 Aufgeteilter Anteil Wohnungs-/Teileigentum Hier wurde der mit dem Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteil (Wohnungs-/Teileigentum) nochmals unterteilt. Die vorgenommene Grundbucheintragung deutet auf eine Untergemeinschaft innerhalb der Gesamtgemeinschaft hin. Es handelt sich um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
1402 Aufgeteilter Anteil Miteigentum Par. 3 Abs. 4 GBO Hier wurde der Miteigentumsanteil nach Par. 3 (4) GBO nochmals unterteilt. Die vorgenommene Grundbucheintragung deutet auf eine Untergemeinschaft innerhalb der Gesamtgemeinschaft hin. Es handelt sich um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
1403 Aufgeteilter Anteil am ungetrennten Hofraum Hier wurde der Anteil an ungeteiltem Hofraum nochmals unterteilt. Die vorgenommene Grundbucheintragung deutet auf eine Untergemeinschaft innerhalb der Gesamtgemeinschaft hin. Es handelt sich um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
1501 Anteil an Wohnungs-/Teileigentumsanteil Hier wird der Anteil an dem Wohnungs-/Teileigentumsanteil im Grundbuch eingetragen.
1502 Anteil an Miteigentumsanteil Par. 3 Abs. 4 GBO Hier wird der Anteil an dem Miteigentumsanteil nach Par. 3 Abs. 4 GBO im Grundbuch eingetragen
1503 Anteil am Anteil zum ungetrennten Hofraum Hier wird der Anteil an dem Anteil an dem ungetrennten Hofraum im Grundbuch eingetragen.
2101 Erbbaurecht Veräußerliches und vererbliches grundstücksgleiches Recht, auf oder unter der Erdoberfläche eines (in der Regel) fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.
2102 Untererbbaurecht Untererbbaurecht ist das Erbbaurecht an einem Erbbaurecht. Hier ist der Belastungsgegenstand nicht das Grundstück, sondern das auf diesem lastenden Erbbaurecht.
2103 Gebäudeeigentum Das Gebäudeeigentum an einem Grundstück als Ganzes zur Errichtung und Nutzung eines Gebäudes.
2104 Fischereirecht Fischereirecht ist die Befugnis, in einem Binnengewässer (See, Teich, Fluß, Bach) Fische, Krebse und andere nutzbare Wassertiere (z.B. Muscheln, Frösche), die nicht Gegenstand des Jagdrechts sind, zu hegen und sich anzueignen.
2105 Bergwerksrecht Bergwerksrecht ist das ausschließliche Recht, in einem bestimmten Feld die in der Bewilligung bezeichneten Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen (Par.9 I, Par. 8 BBergG vom 13.08.1980, BGBl. I 1310).
2106 Nutzungsrecht Hierunter sind alle Nutzungsrechte zu verstehen, die im Bestandsverzeichnis eingetragen werden, unabhängig von ihrer öffentlich- oder privatrechtlichen Natur. Die nähere Bezeichnung des Nutzungsrechts ergibt sich aus dem Attribut 'Buchungstext'.
2107 Realgewerberecht Hierbei handelt es sich um die frei veräußerliche und vedrerbliche Befugnis zum Betrieb eines bestimmten Gewerbes, die mit dem Besitz einer Liegenschaft verbunden sein kann aber nicht zwingend an ein bestimmtes Grundstücks gebunden sein muss. Die nähere Bezeichnung des Nutzungsrechts ergibt sich aus dem Attribut 'Buchungstext'.
2108 Gemeinderecht Gemeinderecht ist das Recht zur Nutzung eines gemeinschftlichen Grundstücks. Die näheren Angaben zu diesem Recht sind in privatrechtlichen Verträgen enthalten.
2109 Stavenrecht Ist ein mit dem Erbbaurecht vergleichbares Recht in den nordfriesischen Küstenregionen.
2110 Hauberge
2201 Aufgeteiltes Erbbaurecht WEG Diese Buchungsart ist die Zusammenfassung aller Anteile eines Erbbaurechts, die auf mehreren Grundbuchblättern gebucht sind. Es handelt sich hier um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
2202 Aufgeteiltes Untererbbaurecht WEG Diese Buchungsart ist die Zusammenfassung aller Anteile eines Untererbbaurechts, die auf mehreren Grundbuchblättern gebucht sind. Es handelt sich hier um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
2203 Aufgeteiltes Recht Par. 3 Abs. 4 GBO Diese Buchungsart ist die Zusammenfassung aller dienenden Miteigentumsanteile eines Erbbaurechts. Es handelt sich hier um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
2204 Aufgeteiltes Recht, Körperschaft Diese Buchungsart ist die Zusammenfassung aller auf den Grundbuchblättern der herrschenden Grundstücke gebuchten Nutzanteile an einer Körperschaft. Es handelt sich hier um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt. Eine Körperschaft besteht aus einem Verband von Mitgliedern, deren Mitgliedschaft an landesrechtliche (meistens altrechtliche ) und persönliche Merkmale gebunden ist; die Mitglieder haben das Recht zur Nutzung des Grundstücks in einem bestimmten Umfang (z.B. Körperschaftswaldungen).
2205 Aufgeteiltes Gebäudeeigentum Diese Buchungsart ist die Zusammenfassung aller Anteile eines Gebäudeeigentums, die auf mehreren Grundbuchblättern gebucht sind. Es handelt sich hier um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
2301 Wohnungs-/Teilerbbaurecht Wohnungs-/Teilerbaurechte können nach Par. 30 WEG unter Anwendung der Par. 3, 8 WEG begründet werden, wobei an die Stelle des Miteigentums am Grundstück die Mitberechtigung nach Bruchteilen an einem Erbbaurecht tritt, mit welchem das Sondereigentum an der Wohnung bzw. den nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbunden wird.
2302 Wohnungs-/Teiluntererbbaurecht Wohnungs-/Teiluntererbbaurecht ist die Aufteilung eines Untererbbaurechts analog Par. 30 WEG.
2303 Erbbaurechtsanteil Par. 3 Abs. 4 GBO Ein Erbbaurechtsanteil nach Par. 3 Abs. 4 der Grundbuchordnung (GBO) ist ein Miteigentum an einem dienenden Erbbaurecht.
2304 Anteiliges Recht, Körperschaft Eintragung eines Anteils an dem Recht - Körperschaft nach Par. 9 GBO im Grundbuch des jeweils herrschenden Grundstückes, dabei besteht die Körperschaft aus einem Verband von Mitgliedern, deren Mitgliedschaft an gebietliche und persönliche Merkmale geknüpft ist (z. B. Körperschaftswaldungen).
2305 Anteil am Gebäudeeigentum Ist der Anteil des Nutzungsberechtigten für die Nutzung des auf dem Grundstück stehenden Gebäudes.
2401 Aufgeteilter Anteil Wohnungs-/Teilerbbaurecht Hierbei wurde der Anteil an einem Wohnungs-/Teilerbbaurecht nochmals unterteilt. Es handelt sich um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
2402 Aufgeteilter Anteil Wohnungs-/Teiluntererbbaurecht Hierbei wurde der Anteil an einem Wohnungs-/Teiluntererbbaurecht nochmals unterteilt. Es handelt sich um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
2403 Aufgeteilter Erbbaurechtsanteil Par. 3 Abs. 4 GBO Hierbei wurde der Anteil an einem Erbbaurechtsanteil nochmals unterteilt. Es handelt sich um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
2404 Aufgeteiltes anteiliges Recht, Körperschaft Hierbei wurde der Anteil an einem anteiligem Recht Körperschaft nochmals unterteilt. Es handelt sich um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
2405 Aufgeteilter Anteil am Gebäudeeigentum Hierbei wurde der Anteil an einem Gebäudeeigentum nochmals unterteilt. Es handelt sich um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
2501 Anteil am Wohnungs-/Teilerbbaurechtsanteil Hier wird der Anteil an dem Wohnungs-/Teilerbbaurechtsanteil im Grundbuch eingetragen.
2502 Anteil am Wohnungs-/Teiluntererbbaurechtsanteil Hier wird der Anteil an dem Wohnungs-/Teiluntererbbaurechtsanteil im Grundbuch eingetragen.
2503 Anteil am Erbbaurechtsanteil Par. 3 Abs. 4 GBO Hier wird der Anteil an dem Erbbaurechtsanteil im Grundbuch eingetragen.
2504 Anteil am anteiligen Recht, Körperschaft Hier wird der Anteil an dem anteiligen Recht Körperschaft im Grundbuch eingetragen.
2505 Anteil am Anteil zum Gebäudeeigentum Hier wird der Anteil an dem Anteil zum Gebäudeeigentum im Grundbuch eingetragen.
3100 Vermerk subjektiv dinglicher Rechte (Par. 9 GBO) Der Vermerk ist ein Hinweis auf eine in Abteilung II des Grundbuchs des dienenden Grundstücks eingetragene Belastung. Er selbst ist kein Recht; seine Eintragung sichert lediglich, dass bei einer Aufhebung des Rechts im Grundbuch des dienenden Grundstücks die Bewilligung derer erforderlich ist, die der Rechtsänderung nach Par. 876 S. 2, 877, 888 BGB zustimmen müssen.
4100 Stockwerkseigentum
5101 Von Buchungspflicht befreit Par. 3 Abs. 2 GBO Grundstücke nach Par. 3 Abs. 2 sind von der Buchungspflicht befreit und werden auf dem Katasterblatt gebucht.
5200 Anliegerflurstück Ein Flurstück dessen Teilflächen den anliegenden Flurstücken zugerechnet wird.
5201 Anliegerweg
5202 Anliegergraben
5203 Anliegerwasserlauf, Anliegergewässer
6101 Nicht gebuchtes Fischereirecht Das nicht gebuchte Fischereirecht wird nach Wasserrecht im Fischwasserkataster nachgewiesen und ist im Grundbuch nicht gebucht.

Attribut laufendeNummer (LNR)

'Laufende Nummer' ist die eindeutige Nummer der Buchungsstelle auf dem Buchungsblatt.

Attribut anteil (ANT)

'Anteil' ist die Angabe des Miteigentumsanteils am Grundstück oder des Anteils am Recht. Das Attribut setzt sich zusammen aus:

  1. Spalte: Zähler
  2. Spalte: Nenner

Attribut nummerImAufteilungsplan (NRA)

'Nummer im Aufteilungsplan' ist die Nummer entsprechend der Teilungserklärung über die Aufteilung des Gebäudes in Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile.

Attribut beschreibungDesSondereigentums (BSO)

'Beschreibung des Sondereigentums' ist die Beschreibung von Wohnungseigentum an Wohnungen und von Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen.

Attribut buchungstext (BTX)

'Buchungstext' enthält zusätzliche Angaben zur Buchungsart (z.B. die genaue Bezeichnung von Nutzungsrechten).

Attribut beschreibungDesUmfangsDerBuchung (BUB)

'Beschreibung des Umfangs der Buchung' ist eine nähere Beschreibung der Buchungsart (z.B. 'von der Quelle bis zur Brücke').

Attribut zeitpunktDerEintragung (ZDE)

'Zeitpunkt der Eintragung' beinhaltet das Datum, an dem die Rechtsänderung stattgefunden hat (z.B. Eintragung im Grundbuch).

Relationen / Assoziationen

Rolle Kennung Kardinalität Ziel Navigierbar Gegenrolle
istBestandteilVon 21008-21007.2 1 AX_Buchungsblatt (Objektart, 21007) true bestehtAus auf AX_Buchungsblatt (21007)
verweistAuf 21008-11001 0..* AX_Flurstueck (Objektart, 11001) true
beziehtSichAuf 21008-21007.1 0..* AX_Buchungsblatt (Objektart, 21007) true
wirdVerwaltetVon 21008-21004 0..1 AX_Verwaltung (Objektart, 21004) true beziehtSichAuf auf AX_Verwaltung (21004)
zu 21008.1-21008.2 0..* AX_Buchungsstelle (Objektart, 21008) true
an 21008.5-21008.6 0..* AX_Buchungsstelle (Objektart, 21008) true
durch 21008.7-21008.8 0..* AX_Buchungsstelle (Objektart, 21008) true
hatVorgaenger 21008.9-21008.10 0..* AX_Buchungsstelle (Objektart, 21008) true
grundstueckBestehtAus (INV)11001-21008 0..* AX_Flurstueck (Objektart, 11001) false istGebucht auf AX_Flurstueck (11001)

Relation istBestandteilVon (21008-21007.2)

'Buchungsstelle' ist Teil von 'Buchungsblatt'. Bei 'Buchungsart' mit einer der Wertearten für aufgeteilte Buchungen (Wertearten 1101, 1102, 1401 bis 1403, 2201 bis 2205 und 2401 bis 2404) muss die Relation zu einem 'Buchungsblatt' und der 'Blattart' mit der Werteart 'Fiktives Blatt' bestehen.

Gegenstück: bestehtAus ((INV)21008-21007.2) auf AX_Buchungsblatt (21007), Kardinalität 1, navigierbar: false.

Relation verweistAuf (21008-11001)

'Buchungsstelle' verweist auf 'Flurstück'.

Relation beziehtSichAuf (21008-21007.1)

'Buchungsstelle' bezieht sich auf 'Buchungsblatt'.

Relation wirdVerwaltetVon (21008-21004)

Die 'Buchungsstelle' wird verwaltet von 'Verwaltung'.

Gegenstück: beziehtSichAuf ((INV)21008-21004) auf AX_Verwaltung (21004), Kardinalität 1..*, navigierbar: false.

Relation zu (21008.1-21008.2)

Eine 'Buchungsstelle' verweist mit 'zu' auf eine andere 'Buchungsstelle' des gleichen Buchungsblattes (herrschend).

Relation an (21008.5-21008.6)

Eine 'Buchungsstelle' verweist mit 'an' auf eine andere 'Buchungsstelle' auf einem anderen Buchungsblatt. Die Buchungsstelle kann ein Recht (z.B. Erbbaurecht) oder einen Miteigentumsanteil 'an' der anderen Buchungsstelle haben. Die Relation zeigt stets vom begünstigten Recht zur belasteten Buchung (z.B. Erbbaurecht hat ein Recht 'an' einem Grundstück).

Relation durch (21008.7-21008.8)

Eine 'Buchungsstelle' verweist mit 'durch' auf eine andere 'Buchungsstelle' auf einem anderen Buchungsblatt (herrschend). Die Buchungsstelle ist belastet durch ein Recht, dass 'durch' die andere Buchungsstelle an ihr ausgeübt wird.

Relation hatVorgaenger (21008.9-21008.10)

Die Relation 'Buchungsstelle' hat Vorgänger 'Buchungsstelle' gibt Auskunft darüber, aus welchen Buchungsstellen die aktuelle Buchungsstelle entstanden ist.

Relation grundstueckBestehtAus ((INV)11001-21008)

Diese Relationsart legt fest, welche Flurstücke ein Grundstück bilden. Nur bei der 'Buchungsart' mit den Wertearten 1100, 1101, 1102 und 5101 muss die Relationsart vorhanden sein, sofern nicht ein Objekt AX_HistorischesFlurstueckOhneRaumbezug über die Relationsart 'istGebucht' auf die Buchungsstelle verweist.

Gegenstück: istGebucht (11001-21008) auf AX_Flurstueck (11001), Kardinalität 1, navigierbar: true.

Hinweise für Tests

  • Pflichtattribute (Kardinalität 1 oder 1..*): buchungsart, laufendeNummer — Testfälle für Validierung bei Fehlen sinnvoll.
  • Optionale Attribute: anteil, nummerImAufteilungsplan, beschreibungDesSondereigentums, buchungstext, beschreibungDesUmfangsDerBuchung, zeitpunktDerEintragung — Testfälle mit und ohne Belegung.
  • Attribute mit Codeliste: buchungsart — Testfälle für gültige und ungültige Codes.
  • Bildungsregeln oben pruefen: definieren i. d. R. das objektbildende Attribut/die Objektidentität — Testfall für Duplikaterkennung/Schlüsselaufbau sinnvoll.