# U3.7 Anordnung nach § 88 (3) erlassen | | | |---|---| | Status | Import | | Stand | 2026-09-28 | | Zuständig (Funktion) | OFB, TG, Unternehmensträger (Lanes im Original) | | Rechtsgrundlage | § 88 (3) FlurbG | | Quelle | PICTURE-Export (BPMN 2.0) vom 2026-09-23, Diagramm im AG-Bestand | | PICTURE-Import geprüft | noch nicht | ## Zweck Aus PICTURE übernommen, dort ohne Beschreibung. Das Modell zeigt den Ablauf „U3.7 Anordnung nach § 88 (3) erlassen“ mit 15 Ablaufelementen und 15 Kanten. ## Annahmen und offene Punkte - Maschinell aus dem PICTURE-Export zurückgewandelt, fachlich nicht geprüft. Grundlage für den Stresstest des Konverters und für die spätere Arbeitsschritt-Datenbank (Projektwissen: `docs/wissen/picture_import.md`). - Anmerkungen und Datenobjekte stehen unverbunden neben dem Ablauf. Der Bezug steht als Kommentar in der `.md`; „nach Lage geschätzt“ heißt: im Original ohne Assoziation. - S14: unbeschriftetes Element in Lane „Unternehmensträger“ – die Syntax kann es keiner Lane zuordnen (wird „Unternehmensträger:“ beschriftet und landet in „Nicht zugeordnet“) ## Änderungen - 2026-09-28 – aus dem PICTURE-Bestand übernommen (Status Import) – Prozessbibliothek #4